|
Initiiert hat das Nidwaldner Orts- und Flurnamenbuch die kantonale Nomenklaturkommission. Bei ihrer Arbeit musste sie nämlich immer feststellen, dass wesentliche Grund-lagen für ihre Entscheide fehlten, weil das Nidwaldner Namenmaterial nicht wissenschaftlich erforscht war. So arbeitete sie unter der Leitung des damaligen Justizdirektors Dr. Hugo Waser und unter Miteinbezug von Dr. Viktor Weibel, Schwyz, ein Konzept für ein Nidwaldner Namenbuch aus.
Der Nidwaldner Regierungsrat stimmte diesem Konzept am 7. Dezember 1992 zu. Dieses sah vor, dass die beiden Doktoren Albert Hug und Viktor Weibel das Namengut des Kantons ab Spätsommer 1993 wissenschaftlich erarbeiteten und darüber bis Ende 2001 ein publikationsreifes Manuskript vorlegen würden. Gleichzeitig mit der Konzeptgenehmigung hat der Regierungsrat die Finanzierung geregelt und die Realisierung einem Kuratorium des Historischen Vereins Nidwalden übertragen. Mit der Gewinnung des Schweizerischen Nationalfonds für eine finanzielle und ideelle Unterstützung war die letzte Hürde für die Realisierung genommen.
Ende 2001 lag das Manuskript vor. Für die aufwendige Publikation der vier Bände konnten Fredi Businger, Stans, als Gestalter, und die Engelberger Druck AG, Stans, für Satz, Litho und Druck gewonnen werden. Als Herausgeber zeichnet der Historische Verein Nidwalden.
Das Werk ist unter folgendem Titel im Jahr 2003 erschienen:
Hug Albert / Weibel Viktor: Nidwaldner Orts und Flurnamen. Lexikon, Register, Kommentar, in 5 Bänden, geb., 1844 S., 118 farbige Abb., 21 Karten, 50 Tab., 15 Grafiken, Stans 2003. ISBN 3-906377-08-3
Die Sammlung umfasst ca. 6'400 Namen, worunter 1'250 abgegangene. Unterlegt ist das Namenmaterial mit ca. 21'500 historischen Belegen.
Das geschichtliche Material stammt vorwiegend aus den verschiedenen Archiven Nidwaldens und jenen der umliegenden Kantone, hier vor allem aus dem Stiftsarchiv Engelberg. Im Weiteren wurden auch Belege aus der historischen Spezialliteratur, wie z.B. Landkarten, Reisebücher, Landesbeschreibungen usw., beigezogen.
Das lebende Namengut lieferten lokale Gewährsleute im Feld. Dabei wurden aber nicht nur Orts- und Hofnamen, sondern auch Gelände- und Gewässernamen für die Sammlung berücksichtigt.
|